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   BayObLG, 20.07.1990 - BReg. 1a Z 34/90   

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https://dejure.org/1990,2574
BayObLG, 20.07.1990 - BReg. 1a Z 34/90 (https://dejure.org/1990,2574)
BayObLG, Entscheidung vom 20.07.1990 - BReg. 1a Z 34/90 (https://dejure.org/1990,2574)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Juli 1990 - BReg. 1a Z 34/90 (https://dejure.org/1990,2574)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einsetzung eines Testamentsvollstreckers durch Erblasser; Unterscheidung unbeschränkter Erben und Erben mit beschränkter Stellung in Testament; Ankündigung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses mittels Vorbescheid; Berücksichtigung wesentlicher Umstände durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1991, 111
  • Rpfleger 1991, 5
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.06.1987 - IVa ZR 74/86

    Voraussetzungen der Zulässigkeit eines gemeinschaftlichen Testaments -

    Auszug aus BayObLG, 20.07.1990 - BReg. 1a Z 34/90
    Beides ist rechtlich möglich (Palandt/Edenhofer BGB 49. Aufl. § 2267 Anm. 2) und hängt vom Willen desjenigen ab, der die Erklärung niedergeschrieben hat (BGH NJW-RR 1987, 1410).
  • BGH, 18.04.1956 - IV ZB 18/56

    Vorbescheid im Erbscheinverfahren - §§ 2353, 2359 BGB, § 19 FGG

    Auszug aus BayObLG, 20.07.1990 - BReg. 1a Z 34/90
    Diese Publizitätswirkung, die dem Erbschein wie dem Testamentsvollstreckerzeugnis zukommt, ist der Grund, einen Vorbescheid als anfechtbare Zwischenentscheidung zuzulassen (vgl. BGHZ 20, 255/257; Bassenge/Herbst FGG/RpflG 5. Aufl. § 84 FGG Anm. I 2 c).
  • BayObLG, 19.11.1985 - BReg. 1 Z 15/85

    Testamentsvollstrecker; Entlassung; Wichtiger Grund; Ernennung; Prüfung;

    Auszug aus BayObLG, 20.07.1990 - BReg. 1a Z 34/90
    Der Satz von 10 % ist als Ausgangswert in der Rechtsprechung des Bayer. Obersten Landesgerichts jedenfalls bei der Entlassung eines Testamentsvollstreckers üblich (FamRZ 1987, 101/104 m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 06.05.1988 - BReg. 1a Z 15/88

    Beschwerde gegen die Einziehung eines Erbscheins; Unrichtigkeit des Erbscheins

    Auszug aus BayObLG, 20.07.1990 - BReg. 1a Z 34/90
    Hat eine Beweisaufnahme nicht stattgefunden und können daher Vorschriften zur Beweiserhebung nicht verletzt sein, so darf nur nachgeprüft werden, ob das Landgericht alle wesentlichen Umstände berücksichtigt, gegen die Denkgesetze oder gegen feststehende Erfahrungssätze verstoßen, auch ob es die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt hat (ständige Rspr., z. B. BayObLG Rpfleger 1988, 413/414).
  • OLG Hamm, 06.11.2000 - 15 W 188/00

    Auswechslung eines im gemeinschaftlichen Testament ernannten

    Dies kann etwa bei einer nachträglichen erstmaligen Anordnung der Testamentsvollstreckung der Fall sein, weil darin ein unzulässiger Widerruf einer sonst unbeschränkten Erbeinsetzung liegt, sofern die Auslegung des gemeinschaftlichen Testaments keine entsprechende Befugnis des Überlebenden ergibt (vgl. OLG Frankfurt, WM 1993, 803, 804; BayObLG, FamRZ 1991, 111, 113; OLG Köln, FamRZ 1990, 1402, 1403; KG, MDR 1977, 757; Palandt/Edenhofer, a.a.O., § 2271 Rdnr. 16).
  • OLG Jena, 04.05.2017 - 6 W 102/15

    Testamentsauslegung: Konkludente Regelung der Schlusserbenfolge zu Gunsten der

    Die von ihr 2011 verfügte "Enterbung" des Beteiligten zu 4) ist vielmehr entsprechend § 2289 BGB nichtig (zur Unwirksamkeit einer neuen letztwilligen Verfügung des überlebenden Ehegatten in analoger Anwendung von § 2289 BGB vgl. BGH NJW 1978, 423; OLG Frankfurt NJW-RR 1995, 265; BayOblG FamRZ 1991, 111).
  • BayObLG, 12.03.2002 - 1Z BR 14/01

    Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis bei einer Vielzahl von Bedachten -

    Der Geschäftswert entspricht daher dem Wert der Erbquoten beider Beschwerdeführer; 10 Prozent davon entfällt auf den Verfahrensgegenstand Einziehung des Testamentsvollstreckerzeugnisses (vgl. BayObLG FamRZ 1991, 111/113).
  • BayObLG, 23.05.2001 - 1Z BR 10/01

    Bedeutung der Ankündigungsfrist im Vorbescheid

    Eine zutreffende Datumsangabe (§ 2247 Abs. 2 BGB) ist zwar, wie § 2247 Abs. 5 BGB zeigt, nicht Voraussetzung für die Wirksamkeit eines Testaments (vgl. BayObLG FamRZ 1991, 111/112).
  • KG, 09.10.2001 - 1 W 411/01

    Antragsrecht des Pflichtteilsberechtigten auf Entlassung des

    Dieses ist in Testamentsvollstreckerentlassungsverfahren regelmäßig mit 10 % des Wertes des Reinnachlasses zu bewerten (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 428/429; 1991, 111/113 und 612/614; Korintenberg/Lappe, KostO, 14. Aufl., § 109 Rdn. 16-22; Hartmann, Kostengesetze, § 131 KostO, Rdn. 16).
  • OLG Hamburg, 19.01.2015 - 2 W 57/13

    Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses: Beschwerde des Nachlasspflegers

    Unter Berücksichtigung dessen, dass das Interesse des potentiellen Erben nur auf einen Bruchteil des Nachlasses gerichtet sein kann, ist der Geschäftswert entsprechend niedriger anzusetzen (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 20. Juli 1990 - BReg 1 a Z 34/90 -, juris).
  • OLG Schleswig, 13.05.2013 - 3 Wx 43/12

    Ergänzende Testamentsauslegung beim Ehegattentestament

    (BayObLG FamRZ 1991, 111, 113; Palandt/Weidlich, a.a.O., § 2271 Rn. 14 mwN).
  • BayObLG, 13.01.2004 - 1Z BR 26/03

    Formvoraussetzungen der weiteren Beschwerde in Nachlasssachen - Geschäftswert bei

    Die Regel kann grundsätzlich auch angewandt werden, wenn es wie hier um die Einziehung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses geht (vgl. BayObLG FamRZ 1991, 111/131 zur Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses).
  • BayObLG, 04.11.1997 - 1Z BR 169/97

    Schriftsachverständige Begutachtung zur Echtheit eines Testaments - Auslegung von

    cc) Eine zutreffende Datumsangabe ist, wie § 2247 Abs. 5 BGB zeigt, nicht Voraussetzung der Wirksamkeit eines Testaments (vgl. BayObLG FamRZ 1991, 111/112).
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Rechtsprechung
   AG Solingen, 23.05.1990 - 15 C 61/89   

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https://dejure.org/1990,10394
AG Solingen, 23.05.1990 - 15 C 61/89 (https://dejure.org/1990,10394)
AG Solingen, Entscheidung vom 23.05.1990 - 15 C 61/89 (https://dejure.org/1990,10394)
AG Solingen, Entscheidung vom 23. Mai 1990 - 15 C 61/89 (https://dejure.org/1990,10394)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1991, 111 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.06.1964 - V ZR 37/63
    Auszug aus AG Solingen, 23.05.1990 - 15 C 61/89
    Auch aus dem vom Beklagten zitierten Urteil des BGH vom 19.06.1964, abgedruckt in NJW 1964, 1672/1673, folgt nicht, daß die arglistige Herbeiführung eines Urteils im Wege der Einrede geltend gemacht werden kann.
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   LG Lüneburg, 02.07.1990 - 5 T 54/89   

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https://dejure.org/1990,6948
LG Lüneburg, 02.07.1990 - 5 T 54/89 (https://dejure.org/1990,6948)
LG Lüneburg, Entscheidung vom 02.07.1990 - 5 T 54/89 (https://dejure.org/1990,6948)
LG Lüneburg, Entscheidung vom 02. Juli 1990 - 5 T 54/89 (https://dejure.org/1990,6948)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1991, 111
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   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 02.07.1990 - 5 T 54/89   

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OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 02.07.1990 - 5 T 54/89 (https://dejure.org/1990,7948)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 02.07.1990 - 5 T 54/89 (https://dejure.org/1990,7948)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 02. Juli 1990 - 5 T 54/89 (https://dejure.org/1990,7948)
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Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1991, 111
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   KG, 27.07.1990 - 3 U 3530/90   

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https://dejure.org/1990,15181
KG, 27.07.1990 - 3 U 3530/90 (https://dejure.org/1990,15181)
KG, Entscheidung vom 27.07.1990 - 3 U 3530/90 (https://dejure.org/1990,15181)
KG, Entscheidung vom 27. Juli 1990 - 3 U 3530/90 (https://dejure.org/1990,15181)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1991, 111 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Brandenburg, 30.12.2013 - 3 UF 83/13

    Beginn der Frist für die Anfechtung der Vaterschaft

    Eine absolut sichere Kenntnis des Anfechtenden vom Mehrverkehr wird es nur selten geben (KG, DAVorm 1990, 943, 946; Wellenhofer, in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl., § 1600 b Rn. 10; vgl. auch OLG München, FamRZ 1987, 307, 309 f.; Staudinger/Rauscher, BGB, 2011, § 1600 b Rn. 25).
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